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"Fußball WM 2006" - die praktischen Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2006 (Az. I ZB 96/05 und I ZB 97/05)
Rechtsanwalt Sebastian Nardone - Berlin / Markenrecht / Wettbewerbsrecht / Sportsponsoring

38 Tage vor dem offiziellen Start der Fußball-WM in Deutschland hatte der für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeständigkeit der für die FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ zu befinden. Die Entscheidung des BGH über diese Frage erscheint auf den ersten Blick vernichtend:
Demnach war die Marke „Fußball WM 2006“ für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen (die FIFA hatte sich die Marke für 850 Waren und Dienstleistungen sichern lassen) zu löschen. Nach Ansicht des I. Zivilsenats fehlte es der Marke an jeglicher Unterscheidungskraft, was jedoch Voraussetzung einer Markenregistrierung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG gewesen wäre. Die Angabe „Fußball WM 2006“ sei eine sprachübliche Bezeichnung für die damit beschriebene Sportveranstaltung. Allein die Tatsache, dass die FIFA als Veranstalterin der Fußballweltmeisterschaft auftrete erwecke nicht die Vorstellung, dass eventuelle unter der Bezeichnung „Fußball WM 2006“ in den Verkehr gebrachte Waren oder Dienstleistungen unter deren Kontrolle hergestellt oder erbracht worden seien und sie wie ein Warenproduzent oder Dienstleister für deren Qualität verantwortlich gemacht werden könnte.
Tatsächlich hatte sich die FIFA diese Marke eintragen lassen, um so den offiziellen WM-Sponsoren bei der werbemäßigen Ausschlachtung der bevorstehenden Weltmeisterschaft rechtlich den Rücken frei halten zu können.
Mit dem Beschluss des BGH scheint nunmehr dem von der FIFA betriebenen Exklusivsponsoring formal ein Riegel vorgeschoben zu sein. Die fünfzehn internationalen und auch die sechs nationalen Sponsoren des deutschen Organisationskomitee haben zusammen etwa 750 Mio. Euro für den Erwerb der Exklusivrechte ausgegeben. Wie der Beschluss des BGH zeigt, scheint die Strategie, die Sponsoren über rechtlich schwer zu haltende Exklusivmarken bei der Stange zu halten überholungsbedürftig.
Im Ergebnis dürfte diese Erkenntnis jedoch nur noch für die Zukunft, also für die Fußball WM im Jahre 2010 Bedeutung erlangen. Was das aktuelle Großereignis angeht, kommt die Entscheidung des BGH einfach zu spät. So kurz vor Beginn der Fußball Weltmeisterschaft haben die meisten Unternehmen ihre Marketingstrategien schon festgelegt und dafür bereits Millionenbeträge ausgegeben. Eine spontane Umstellung dieser Strategien dürfte sich in der Regel nicht mehr lohnen. Es ist daher nicht zu verwundern, dass sowohl der Großteil der offiziellen Sponsoren als auch deren größere Konkurrenten der späten Entscheidung des BGH eine eher untergeordnete Rolle beimessen. Das Werbekonzept der FIFA ist damit im Großen und Ganzen aufgegangen.
Darüber hinaus sind der FIFA nach den Beschlüssen des I. Zivilsenats keinesfalls alle rechtlichen Waffen aus der Hand genommen. Unternehmen die nunmehr glauben, sie könnten ohne Probleme eine „last - minute“ -WM Kampagne starten, seien gewarnt. Denn hinsichtlich der ebenfalls registrierten Marke „WM 2006“ billigte der BGH nur die Löschung eines Teils der Marke und ordnete eine erneute Prüfung durch das Bundespatengericht an. Im Klartext heißt das, dass bei Produkten, die nichts mit dem bevorstehenden Großereignis zu tun haben, eine Schutzfähigkeit von Fall zu Fall zu prüfen ist.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Einschränkungen nur für den deutschen Markt Bedeutung haben. Die FIFA hält insbesondere für den EU-Raum noch die beim europäischen Markenamt in Alicante registrierte Marke „WM 2006“ in ihrer Hand, welche auch von den deutschen Gerichten beachtete werden muss. Eine Entscheidung über die Löschung dieser Marke in Alicante ist jedoch noch nicht in Sicht, weshalb Wettbewerber sich keinesfalls sicher fühlen dürften. Die FIFA hat angekündigt auch weiterhin jeden Einzelfall auf seine wettbewerbs- und markenrechtlich Relevanz hin zu überprüfen.
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Letztes Update 02.08.2006 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

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