AGB-Kreditinstitute
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2004 entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen ein Entgelt für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot gefordert wird, gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen.
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Letztes Update 31.05.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2008 |

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