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Aktuelle Gesetzgebung: Beachten Sie die neuen Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails
Urheberrecht / Internetrecht - von Rechtsanwalt Sebastian Nardone und Rechtsanwalt Carsten Strasen
Anfang des Jahres ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass alle gewerblichen E-Mails Angaben über das Unternehmen enthalten müssen. Hiervon erfasst werden auch E-Letter wie z.B. Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter.
Beispiel: Bei einer GmbH muss die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden enthalten.
Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen.
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Letztes Update 01.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

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