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Architekt: Genehmigungsplanung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - Streifler & Kollegen Berlin Mitte

Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung.

Dazu stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle nun klar, dass der Architekt seinen Vertragspflichten nicht nachkomme, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt werde, die von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden könne (OLG Celle, 13 U 48/07).


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Für Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung: Rechtsanwalt Carsten Strasen.

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Streifler & Kollegen
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Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


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Telefax 030-278740 59
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Letztes Update 27.09.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Architekt: Genehmigungsplanung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein | Seite einem Freund senden: Architekt: Genehmigungsplanung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein





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