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Architekt: Genehmigungsplanung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - Streifler & Kollegen Berlin Mitte
Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer
Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft
genehmigungsfähige Planung.
Dazu stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle nun
klar, dass der Architekt seinen Vertragspflichten nicht nachkomme, wenn eine
rechtswidrige Baugenehmigung erteilt werde, die von Dritten angefochten oder
von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden könne (OLG
Celle, 13 U 48/07).
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Letztes Update 27.09.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

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