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Bauvertrag: Rücktritt ist möglich, wenn Mangel auch nach drei Versuchen nicht beseitigt werden kann

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - Rechtsanwalt Carsten Strasen - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Der Bauherr kann von einem Bauvertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer auch nach drei Nacherfüllungsversuchen nach Abnahme einen erheblichen Mangel noch nicht beseitigt hat. Dies machte das Oberlandesgericht (OLG) Bremen deutlich. Streitpunkt war ein Wintergarten, in den es auch nach drei Mangelbeseitigungsversuchen des Unternehmers weiter hineinregnete.

Das OLG führte aus, dass mit der wirksamen Rücktrittserklärung des Bauherrn ein Rückabwicklungsverhältnis entstehe. Damit entfalle der Werklohnanspruch des Unternehmers. Er müsse zudem bereits gezahlte Abschläge zurückzahlen. Schließlich müsse er die erbrachte Bauleistung wieder abbauen und vom Grundstück des Bauherrn beseitigen (OLG Bremen, 1 U 32/05).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, so wenden Sie sich bitte an uns:

Streifler & Kollegen
RA Carsten Strasen

Oranienburger Straße 69
10117 Berlin

Telefon  030-278740 30
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Letztes Update 06.04.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Bauvertrag: Rücktritt ist möglich, wenn Mangel auch nach drei Versuchen nicht beseitigt werden kann | Seite einem Freund senden: Bauvertrag: Rücktritt ist möglich, wenn Mangel auch nach drei Versuchen nicht beseitigt werden kann
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