Suche
Aktuelles

Phone
DeutschEnglishSpanishFrenchPortuguese
ItalianPolishRussianTurkishUkraine
USA

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : Fahrerlaubnisrecht » Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum EU Führerschein » Beschluß des VG Kassel: 2 G 99/06 vom 06.02.2006 zum Einstweiligem Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines

Beschluß des VG Kassel: 2 G 99/06 vom 06.02.2006 zum Einstweiligem Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Straßenverkehrsrecht, Europarecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte


Leitsatz
 1. Die Erfolgsaussichten eines Hauptsacheverfahrens, in dem die Entziehung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis angefochten wird, die mit Umständen begründet wird, die vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis liegen, ist im Rahmen der summarischen Prüfung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes offen.

(amtlicher Leitsatz)
 
Leitsatz:

Die Erfolgsaussichten eines Hauptsacheverfahrens, in dem die Entziehung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis angefochten wird, die mit Umständen begründet wird, die vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis liegen, ist im Rahmen der summarischen Prüfung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes offen.

Gründe:

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid des Ag. vom 11.01.2006 wiederherzustellen, ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgenden summarischen Prüfung ist der Ausgang des Widerspruchsverfahrens und eines sich ggf. anschließenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens nämlich offen, weshalb es auf eine Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen ankommt. Diese Interessenabwägung geht zu Lasten des Ast. aus. Im Einzelnen: Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des auf § 3 I StVG, §§ 11 III und 8, 46 I und 3 FeV gestützten Bescheids vom 11.01.2006, mit dem dem Ast. die Fahrerlaubnis entzogen worden ist mit der Folge, dass der Ast. von seiner tschechischen Fahrerlaubnis vom 29.06.2005 in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gebrauch machen darf (§ 3 I S. 2 StVG), ist, dass der Ag. den Ast. mit Schreiben vom 02.11.2005 zu Recht aufgefordert hatte, ein Fahreignungsgutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle beizubringen. Zur Begründung der Anordnung bezieht sich der Ag. auf die Trunkenheitsfahrt des Ast. am 11.07.2002, deretwegen er vom AG B-Stadt mit Strafbefehl vom 30.09.2002 wegen Trunkenheit im Verkehr bei einer zum Entnahmezeitpunkt festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille zu einer Geldstrafe verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 9 Monaten ausgesprochen worden ist, und auf eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug am 28.11.2004, ohne dass der Ast. im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen ist und deretwegen er vom AG B-Stadt am 23.09.2005 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt und ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen worden ist. Der Ag. stützt seine Anordnung zum einen auf § 13 II c FeV, wonach die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachten anordnet, wenn der Fahrerlaubnisinhaber ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat, und zum andern auf § 11 III Nr. 4 FeV, wonach die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines solchen Gutachtens bei Straftaten anordnen kann, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen. Zumindest die Voraussetzungen für eine - nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde stehende - Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 II d FeV liegen im Hinblick auf den rechtskräftigen Strafbefehl des AG B-Stadt vom 30.09.2002 wegen der Trunkenheitsfahrt des Ast. vor. Da aber dieser Strafbefehl, wie auch die der Verurteilung vom 23.09.2004 zugrunde liegenden Tat vor der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis am 29.05.2005 liegen, ist fraglich, ob sie von dem Ag. noch für Maßnahmen zur Klärung von Fahreignungszweifeln herangezogen werden können oder ob ein solches Vorgehen gegen den mit § 28 I FeV in das deutsche Recht umgesetzten Art. 1 II der Richtlinie 91/439 EWG des Rates (ABl EG Nr. L 237, 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26 EG des Rates vom 02.06.1997 (ABl Nr. L 150, 41) verstößt, wonach die von den Mitgliedsstaaten der EU ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Zwar sieht § 22 IV Nr. 4 FeV unter anderem dann eine Einschränkung der grundsätzlichen Anerkennung von Fahrerlaubnissen anderer Mitgliedsländer vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht entzogen worden ist. Ob diese Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht auch im Hinblick auf die Einschränkungen in Art. 8 II und 4 der Führerscheinrichtlinie in der Form vereinbar ist, die es durch die Rechtsprechung des EuGH und dabei insbesondere durch das Urteil vom 29.04.2004 (- C 476/01 -, NJW 2004, 1725) gefunden hat, ist - jedenfalls für den Fall der vorhergehenden Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkohol oder Betäubungsmitteleinfluss im Hinblick auf die fortwirkenden Gefährdungen - streitig (verneinend VG Kassel, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 G 1404/05 -; VG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2005 - 6 G 2273/05 -; OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05, DöV 2005, 1009; a.A. VG Gießen, Beschluss vom 10.10.2005 - 6 G 1453/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; zweifelnd HessVGH, Beschluss vom 20.12.2005 - TG 2788/05 -; OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 -, DAR 2006, 43; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, DAR 2006, 33; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VG München, Beschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, NVZ 2005, 552). Das Gericht geht deshalb davon aus, dass die summarische Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weder eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides noch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit dieses Bescheides ergibt mit der Folge, dass der Ausgang des Widerspruchsverfahrens und eines sich ggf. anschließenden verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens offen ist. Die danach erforderliche Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sicherheit des Straßenverkehrs auf der einen Seite und des Ast. auf der anderen Seite, vorläufig als Inhaber seiner tschechischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führen zu dürfen, ergibt bei Konstellationen wie der vorliegenden, in der gewichtige Eignungsbedenken nicht ausgeräumt sind, ein Überwiegen des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und des Schutzes von Gesundheit und Leben der Straßenverkehrsteilnehmer (so auch HessVGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 2 TG 2788/05 -, OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 -, a.a.O -, VGH Mannheim, Beschluss vom 19.09.2005, a.a.O.). Dabei berücksichtigt das Gericht auch den für die Gefahrenprognose bedeutsamen Umstand, dass der Ast. auch das im Rahmen seines Antrags vom 10.01.2005 auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten, mit dessen Beibringung er sich einverstanden erklärt hatte, nicht vorgelegt hat. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 I VwGO.
Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 GKG. Dabei geht das Gericht vom Auffangstreitwert des § 52 II GKG aus, der, wie üblich, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes halbiert wird.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Fahrerlaubnisrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Tilmann Neumann und Herrn Rechtsanwalt Thorsten Seelhammer.

Sie erreichen uns:
 

Streifler & Kollegen
Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail fahrerlaubnisrecht@streifler.de

Vcard S&K Rechtsanwälte vcard S&K Rechtsanwälte Berlin

Artikel "Beschluß des VG Kassel: 2 G 99/06 vom 06.02.2006 zum Einstweiligem Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines" kommentieren

Letztes Update 30.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Beschluß des VG Kassel: 2 G 99/06 vom 06.02.2006 zum Einstweiligem Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines | Seite einem Freund senden: Beschluß des VG Kassel: 2 G 99/06 vom 06.02.2006 zum Einstweiligem Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines





Transportrecht: Logistische Mehrwertdienste – eine Haftungsfalle für Luftfrachtführer und Luftfrachtspediteure (31.12.2008)
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Andreas Krahl - Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuertermine im Monat Januar 2009 (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Geschäftsführer-Gehälter (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerrecht: Betriebsveräußerung: Zur anschließenden Tätigkeit für den Erwerber (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Strafrecht: Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerrecht: Jahressteuergesetz 2009: Änderungen zum Gesetzentwurf (30.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Kündigungsrecht: Bauausführungsplanung: Bedenken des Auftragnehmers gegen Umsetzbarkeit (30.12.2008)
Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte
 
Arbeitsrecht: Produktivitätssteigerung: Der Umgang mit „low performern“ (30.12.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
OVG Koblenz: in Polen erworbener EU-Führerschein gilt auch in Deutschland (19.12.2008)
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
BVerwG: Mangelnde Fahreignung berechtigt zum Entzug des später erteilten EU-Führerscheins (17.12.2008)
Rechtsberatung zum EU Führerschein - Führerscheinrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
BVerfG: Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig (12.12.2008)
Rechtsberatung zum Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Gefälschte Scheckbestätigung: Bank muss bei unzulänglicher Prüfung Schadenersatz leisten (09.12.2008)
Rechtsanwalt für Bankrecht - Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Koalition einigt sich bei Erbschaftsteuerreform (06.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Das neue GmbH-Recht (05.12.2008)
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Primärrechtsschutz durch Zivilgerichte (02.12.2008)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Business Immigration Service (BIS) (02.12.2008)
Ley alemana para inversionistas extranjeros
 
Entschädigung wegen geschlechtsdiskriminierender Beförderung (28.11.2008)
Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Verbraucher- und Unternehmensinsolvenz in England und Wales (25.11.2008)
Privatinsolvenz - Restschuldbefreiung nach englischem Recht - Rechtsreferendarin Bianca Falbe - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
Das polnische Gesellschaftsrecht (18.11.2008)
Rehtsberatung zum polnischen Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Branchenübliches Zeugnis – Urteil des BAG vom 12.8.2008 - 9 AZR 632/07 (10.11.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Bundesarbeitsgericht stärkt Unternehmerfreiheit: Konsequenz für Kündigungsmöglichkeiten (08.11.2008)
Mit Urteil vom 13.03.08 – 2 AZR 1037/06 stärkte das Bundesarbeitsgericht die Unternehmerfreiheit
 
Steps to take when buying real estate in Germany (07.11.2008)
Americans in german law - Streifler & Kollegen Berlin
 
Business Immigration Service (BIS) (07.11.2008)
– служба по бизнес-иммиграции
 
Gewerblicher Grundstückshandel: Anteilsverkauf an Personengesellschaft (05.11.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Terminsvertretung (02.11.2008)
S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Haftungsrecht: Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt (02.11.2008)
Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Ehegattensplitting: Nachträglicher Widerruf der Zustimmung ist zulässig (02.11.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Persönliche Risken für Organe von Kapitalgesellschaften (GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand) (01.11.2008)
Handlunsgmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte.
 
Bankrecht: Abtretung von Kreditforderungen oder der Schutz vor Eigenheimjägern (01.11.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht - Bankenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch (01.11.2008)
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte
 
Mietvertrag: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam (01.11.2008)
Rechtsanwalt für Wohnraummietrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Erbrecht: Ein Erbverzicht will gut überlegt sein (01.11.2008)
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Baurecht: Haftungsrecht: Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte (01.11.2008)
Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte
 
Annahmeverzug: Kein Vergütungsanspruch, wenn Arbeitnehmer die Arbeit nicht leisten kann (30.10.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Geschiedenenunterhalt: Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung bei möglicher Volltagsbetreuung (29.10.2008)
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Wer fällige Leistungen an die Sozialkassen in einer Insolvenzsituation erbringt, vermeidet strafrechtliche Verfolgung (26.10.2008)
BGH Entscheidung vom 2. Juni 2008 (II ZR 27/07) - RA Dirk Streifler - S&K Rechtsanwälte - Berlin Mitte
 
Verjährung: Verjährungsfristen 2008 (25.10.2008)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - Zivilrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines PKW als "Waffe" (14.10.2008)
zum Beschluss des BVerfG vom 01.09.2008 – Stud.-jur. David Jerman und RA Dirk Streifler
 
aktuelle Stellenangebote (10.10.2008)
Referendare
 
Handel mit Zertifikaten von Lehmann Brothers – Auch deutsche Anleger betroffen (06.10.2008)
Rechtsanwalt für Anlegerrecht - RA Sebastian Nardone - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums ist in Kraft getreten (27.09.2008)
Rechtsanwalt für Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Vereinsrecht: So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen (26.09.2008)
Rechtsanwalt für Vereinsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Sub-Prime Securities Litigation in the USA (25.09.2008)
Consultant advising Americans in german law - Streifler & Kollegen Berlin
 
Lohnsteuer: Arbeitgeber haftet bei späterer Einstufung als Arbeitnehmer (24.09.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Die neue Steuer-Identifikationsnummer: Konsequenzen für den Einzelnen (24.09.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Vereinsrecht: Einzelfragen zur Mitgliederversammlung (26.08.2008)
Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Mieterhöhung: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (26.08.2008)
Rechtsberatung zum Mietrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kabinett beschließt Reform des ehelichen Güterrechts (26.08.2008)
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten (05.08.2008)
S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Reisekostenrecht: Beachtenswertes im Jahr 2008 (02.08.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Änderungen im Regierungsentwurf beim Jahressteuergesetz 2009 (02.08.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
BGH Entscheidung zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts (31.07.2008)
Urteil des XII. Zivilsenats vom 16.7.2008 - XII ZR 109/05 - Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rauchverbot" erfolgreich (31.07.2008)
BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für Kinder durch das neue Verfahren in Familiensachen (30.07.2008)
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen (30.07.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Entscheidung des EuGH zur Mißbrauchsvorlage zum EU Führerschein vom 26.06.2008 (27.06.2008)
auf den Vorlagebeschluss des VG Chemnitz vom 03.08.2006 und des Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 8.08.2006
 
Firmenwagen: Nutzung für mehrere Einkunftsarten (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Online-Auktion: Wann ist ein Verkäufer Unternehmer? (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen ab 2009 geplant (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Vereinsrecht: Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Vereinsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
EU: Keine Grenzen bei der Durchsetzung von Unterhalt (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung durch Reform des Versorgungsausgleichs (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Vertragsrecht: Überhöhte Sicherheit in AGB des Auftraggebers (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
VOB/B: Neues Urteil zur Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Elternzeit: Antworten auf die fünf häufigsten Fragen (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues zur Freistellung und zum Kündigungsschutz im Pflegezeitgesetz (27.06.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Schriftformerfordernis des § 550 BGB: BGH klärt wichtige Detailfragen (15.06.2008)
Rechtsanwalt für Mietrecht und Immobilienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte - BGH, Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 69/06
 
Gesetzgebungsvorhaben im Aktienrecht (02.06.2008)
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerliche Doppelbelastung beim Hausbau: Verstoß gegen EU-Recht? (02.06.2008)
Rechtsanwalt für Europarecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Beweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot (02.06.2008)
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Denkmalschutz: Stadt muss unrentables Denkmal übernehmen (02.06.2008)
Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte