Sie befinden sich hier :
Wissenswertes zum Strafrecht » Betriebsausgaben: Strafverteidigungskosten abziehbar oder nicht?
Betriebsausgaben: Strafverteidigungskosten abziehbar oder nicht?
Rechtsberatung zum Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Wer aus welchen Gründen auch immer eines strafrechtlichen Vergehens überführt wurde, steht beim Jahresabschluss stets vor der Frage, ob seine Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) sagt dazu Folgendes:
- Die Strafverteidigungskosten sind Betriebsausgaben, wenn die vorgeworfene Handlung durch ein betriebliches Verhalten veranlasst war. Beispiel: Geschäftsführer leistet gegenüber einem Subunternehmer Beihilfe zur Steuerhinterziehung, weil er bewusst fehlerhafte Rechnungen akzeptierte.
- Privat und damit nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind Strafverteidigungskosten dagegen, wenn die vorgeworfene Handlung nicht im Rahmen der betrieblichen Aufgabenerfüllung erfolgte.
Hinweis: Da die Finanzverwaltung bei Strafverteidigungskosten meist sehr dünnhäutig reagiert, sollte die Abzugsfähigkeit dieser Ausgaben unbedingt von einem Steuerberater geprüft werden. Zudem sollten die Überlegungen, die für den Abzug als Betriebsausgabe sprechen, schriftlich festgehalten und bei den Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden (BFH, VI R 42/04).
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
In unserer Kanzlei wird der Bereich des Steuerrechtes maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger in enger Zusammenarbeit mit Kurzinsky & Klose Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft in unserem Haus.
Sie erreichen Frau Jäger:
Streifler & Kollegen
z.Hd. Frau Jäger
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin
Telefon (Durchwahl) 030-278740 30 (48)
Telefax 030-278740 59
e-Mail jaeger@streifler.deVcard Dorit Jäger 
Artikel "Betriebsausgaben: Strafverteidigungskosten abziehbar oder nicht?" kommentieren
Letztes Update 01.05.2008 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

|
