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BGH Entscheidung zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

Urteil des XII. Zivilsenats vom 16.7.2008 - XII ZR 109/05 - Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Der Bundesgerichtshof hat am 16.07.2008 das erste - und sogleich „bahnbrechende“ - Urteil zum seit Jahresbeginn geltenden neuen Unterhaltsrecht für den Kinder betreuenden Elternteil verkündet. Während die Neufassung des Gesetzes bislang weitgehend dahingehend verstanden wurde, dass dann, wenn das Kind drei Jahre alt wird, grundsätzlich der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils wegfällt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, wobei es insbesondere auf die Betreuungsmöglichkeiten für das Kind ankommt, hat der Bundesgerichtshof dies doch deutlich relativiert. Er hat das Verfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf (der Vorinstanz) zurückverwiesen, das nun eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen hat. Die Massstäbe, an denen sich das Gericht zu orientieren hat, wurden vorgegeben: Wie lange haben die Eltern zusammengelebt? Welche Lebensführung war geplant, z.B. Hausfrauenehe? Entsprach die Geburt des Kindes einem gemeinsamen Wunsch? Zu welcher konkreten Belastung führt eine etwaige Berufstätigkeit neben der Kindesbetreung? usw. usw.

Im übrigen wurde vom Gericht betont, dass es keinen Unterschied macht, ob das Kind ehelich oder nichtehelich geboren ist.

Es ist mit Spannung abzuwarten, wie das Oberlandesgericht entscheiden wird. Im Augenblick gilt nun erst recht, sehr sorgfältig jeden Einzelfall zu betrachten und hierauf bezogen zu argumentieren.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Norbert Bierbach
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon  030-278740 30
Telefax ( 030-278740 59
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Letztes Update 31.07.2008 | Copyright© Dirk Streifler 2008 | Seite drucken: BGH Entscheidung zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts | Seite einem Freund senden: BGH Entscheidung zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts





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