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Ebay: "Powerseller" muss grundsätzlich ein Rücktrittsrecht gewähren
Rechtsberatung zum Internetrecht - Rechtsanwalt Carsten Strasen - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Wer im Internet-Auktionshaus ebay als "Powerseller" auftritt, muss bei einem Streit um das Vorliegen eines Fernabsatzvertrags beweisen, dass er kein Unternehmer ist. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat für ebay-Auktionen weitreichende Folgen. Es wird davon ausgegangen, dass ein "Powerseller" grundsätzlich Unternehmer ist. Damit muss er dem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen, sofern dieser Verbraucher ist. Um diese Pflicht kommt er nur herum, wenn er nachweisen kann, dass er kein Unternehmer ist. Dazu muss er darlegen, dass er keine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit ausübt (OLG Koblenz, 5 U 1145/05).
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Letztes Update 07.04.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

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