Suche
Aktuelles

Phone
DeutschEnglishSpanishFrenchPortuguese
ItalianPolishRussianTurkishUkraine
USA

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : Beratung vor und nach der Eheschließung » Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig

Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig

Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

Ist im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich wegen eines vertraglich vereinbarten Ausschlusses nicht durchgeführt worden, kann er nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur richterlichen Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf Antrag auch nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs sittenwidrig war. Diese weitreichende Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Ehepaares, das im notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart und auf den Versorgungsausgleich sowie auf Unterhalt verzichtet hatte. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war die Ehefrau schwanger. Sie besaß keine Berufsausbildung und war nicht erwerbstätig. In der Ehe versorgte sie die gemeinsamen Töchter, während der Ehemann berufstätig war. Die Ehe der Parteien wurde rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsurteil heißt es im Tenor: "Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt." Jahre später stellte die Ehefrau den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sie hat dazu vorgetragen, sie habe im Scheidungsverfahren keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt, weil dieser auf Grund der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Erfolgsaussichten gehabt habe.

Das OLG hielt ihren Antrag für gerechtfertigt. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs im notariellen Vertrag sei nichtig. Er führe zu einer einseitigen und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigten Lastenverteilung zum Nachteil der Ehefrau. Der nachträglichen Durchführung des Versorgungsausgleichs - nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - stehe nicht die Rechtskraft des Scheidungsurteils entgegen. Der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs sei auch nicht verwirkt, selbst wenn er erst sechs Jahre nach Rechtskraft des Scheidungsurteils gestellt werde. Ein Vertrauenstatbestand sei nicht dadurch geschaffen worden, dass die Ehefrau im Scheidungsverfahren von einem entsprechenden Antrag abgesehen habe. Denn bereits damals sei sie der Meinung gewesen, der ehevertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs sei sittenwidrig. Damit seien dem Ehemann die Rechtsmeinung der Ehefrau und ihre Gründe für die Nichtgeltendmachung bekannt gewesen. Sie habe nicht den Eindruck erweckt, sie werde für die Zukunft generell auf den Versorgungsausgleich verzichten. Auf die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Februar 2004 habe die Ehefrau bereits im März 2004 reagiert und einen entsprechenden Antrag gestellt (OLG Düsseldorf, II-1 UF 22/05).                   


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Norbert Bierbach
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon  030-278740 30
Telefax ( 030-278740 59
e-Mail
bierbach@streifler.de

Vcard Rechtsanwalt Bierbach vcard Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Rechtsberatung zu Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

 

Artikel "Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig" kommentieren

Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig | Seite einem Freund senden: Eheverträge: Vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist sittenwidrig





Transportrecht: Logistische Mehrwertdienste – eine Haftungsfalle für Luftfrachtführer und Luftfrachtspediteure (31.12.2008)
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Andreas Krahl - Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuertermine im Monat Januar 2009 (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Geschäftsführer-Gehälter (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerrecht: Betriebsveräußerung: Zur anschließenden Tätigkeit für den Erwerber (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Strafrecht: Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte