Suche
Aktuelles

Phone
DeutschEnglishSpanishFrenchPortuguese
ItalianPolishRussianTurkishUkraine
USA

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : Erbrecht » Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft

Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft

Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beginnt erst, wenn der Erbe zuverlässige Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung hat.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) München hin. Die Richter verdeutlichten, dass eine zuverlässige Kenntnis vom Grund der Berufung nicht gegeben sei, wenn

  • der durch eine auslegungsbedürftige letztwillige Verfügung berufene Miterbe mit vertretbaren Gründen annimmt, er sei Alleinerbe aufgrund Gesetzes.

  • das Nachlassgericht einen nicht näher begründeten Hinweis gibt, die Erbfolge richte sich nach dem Testament, dessen Auslegung zwischen den Beteiligten streitig ist.

(OLG München, 31 Wx 45/06)

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Norbert Bierbach
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon  030-278740 30
Telefax ( 030-278740 59
e-Mail
bierbach@streifler.de

Vcard Rechtsanwalt Bierbach vcard Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Rechtsberatung zu Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

Artikel "Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft" kommentieren

Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft | Seite einem Freund senden: Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft





Transportrecht: Logistische Mehrwertdienste – eine Haftungsfalle für Luftfrachtführer und Luftfrachtspediteure (31.12.2008)
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Andreas Krahl - Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuertermine im Monat Januar 2009 (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Geschäftsführer-Gehälter (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerrecht: Betriebsveräußerung: Zur anschließenden Tätigkeit für den Erwerber (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Strafrecht: Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerrecht: Jahressteuergesetz 2009: Änderungen zum Gesetzentwurf (30.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Kündigungsrecht: Bauausführungsplanung: Bedenken des Auftragnehmers gegen Umsetzbarkeit (30.12.2008)
Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte
 
Arbeitsrecht: Produktivitätssteigerung: Der Umgang mit „low performern“ (30.12.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
OVG Koblenz: in Polen erworbener EU-Führerschein gilt auch in Deutschland (19.12.2008)
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte