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Erbrecht: Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit

Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Übertragen Eheleute ihr Hausgrundstück bei Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts auf ihre Kinder, hat der überlebende Ehegatte nach Auszug in ein Pflegeheim wegen Eintritts dauernder Pflegebedürftigkeit keinen automatischen Anspruch gegen die Übernehmer auf Zahlung einer Geldrente.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hin. Die Richter machten deutlich, dass ein solcher Fall ausdrücklich im Überlassungsvertrag geregelt sein müsse. Werde dies versäumt und bestünden auch keine ausreichenden Anhaltspunkte, welche Regelung die Vertragsparteien getroffen hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten, gehe der Übertragende in der Regel leer aus (OLG Schleswig, 14 U 57/07).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Norbert Bierbach
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon  030-278740 30
Telefax ( 030-278740 59
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