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Erbrecht: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Erblassers

Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

Hat ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Steuern hinterzogen, müssen seine Erben hierfür aufkommen. Das gilt auch, wenn die Steuerfahndung die Steuerhinterziehung erst nach dem Tod des Erblassers aufdeckt.

Mit dieser Entscheidung verurteilte das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg einen Erben, der von seinem Vater ein Vermögen in Höhe von 1,9 Mio. DM geerbt hatte. Die Erträge der auf ausländischen Bankkonten liegenden Gelder hatte der Erblasser bei seinen Einkommensteuererklärungen zum Teil nicht angegeben. Zum Teil hatte er erklärt, die Zinserträge überstiegen nicht die Freibeträge bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das FG stellte fest, dass der Vater die Einkommensteuer hinterzogen habe, da er die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen verschwiegen habe. Bei Steuerhinterziehung betrage die Befugnis zur Änderung bereits ergangener Steuerbescheide zehn Jahre. Diese Frist sei noch nicht abgelaufen.

Der Erbe sei Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Deshalb würden auch die wegen der Steuerhinterziehung nachträglich höher festgesetzten Steuerschulden des Verstorbenen auf ihn übergehen. Soweit er dies erkennen könne, sei auch der Erbe verpflichtet, falsche Steuererklärungen des Erblassers dem Finanzamt zu melden (FG Baden-Württemberg, 8 K 394/01).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Norbert Bierbach
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon  030-278740 30
Telefax ( 030-278740 59
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Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Erbrecht: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Erblassers | Seite einem Freund senden: Erbrecht: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Erblassers





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