Sie befinden sich hier :
Erbrecht » Erbrecht: Unter Eigentumsvorbehalt erworbener und sicherungsübereigneter Pkw in der Erbmasse
Erbrecht: Unter Eigentumsvorbehalt erworbener und sicherungsübereigneter Pkw in der Erbmasse
Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte
Ein vom Erblasser unter Eigentumsvorbehalt erworbenes und anschließend an eine Bank zur Sicherung für ein gewährtes Darlehen übereignetes Fahrzeug geht in das Eigentum der Erben über, wenn die Bank den Fahrzeugbrief nach dem Tod des Erblassers und der Tilgung der Darlehensschuld an die Erben übersendet.
Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Es entschied damit, dass ein Dritter, dem der Erblasser das Fahrzeug nach Übergabe durch den Verkäufer geschenkt hat, den Erben in einem solchen Fall zur Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet ist (OLG Saarbrücken, 8 U 484/05).
Artikel "Erbrecht: Unter Eigentumsvorbehalt erworbener und sicherungsübereigneter Pkw in der Erbmasse" kommentieren
Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 |

|
