Suche
Aktuelles

Phone
DeutschEnglishSpanishFrenchPortuguese
ItalianPolishRussianTurkishUkraine
USA

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : Erbrecht » Erbrecht: Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen

Erbrecht: Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen

Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht - Streifler und Kollegen Berlin Mitte

Soll die Erbschaft eines Minderjährigen ausgeschlagen werden, muss grundsätzlich die Genehmigung des Familiengerichts eingeholt werden.

Auf die Genehmigung kann jedoch nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg in dem Fall verzichtet werden, dass die Erbschaft dem Kind erst infolge der Ausschlagung eines vertretungsberechtigten Elternteils zugefallen ist. In diesem Zusammenhang wiesen die Richter darauf hin, dass die gesetzlich vorgesehene Genehmigungspflicht der Wahrung der Vermögensinteressen des Kindes diene. Dabei sehe die Genehmigungsbedürftigkeit der Rechtsgeschäfte für das Kind folgende Systematik vor:

  • Grundsatz: Die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie der Verzicht auf einen Pflichtteil bedürfen der familiengerichtlichen Genehmigung.

  • Ausnahme: Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn der Anfall an den Minderjährigen erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils eintritt, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt.

    Grund: Hat der Elternteil, der das Kind (gemeinsam mit dem anderen Elternteil) vertritt, das Erbe ausgeschlagen, ist nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass der Anfall auch für das Kind nachteilig ist oder sonst ein guter Grund für die Nichtannahme der Erbschaft vorliegt.

  • Rückausnahme: Trotz Erbanfalls bei Minderjährigen aufgrund Ausschlagung eines Elternteils ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, wenn der Elternteil neben dem Kind zum Erben berufen war.

    Grund: Sind z.B. Vater und Kind als Erben nach der verstorbenen Mutter zu Erben berufen, führt die Ausschlagung des Vaters dazu, dass das Kind Alleinerbe wird. Schlägt der Vater das Erbe für das Kind aus, liegt kein Erbschaftserwerb beim Kind vor. Dasselbe gilt, wenn ein Elternteil als Testamentserbe und für sein testamentarisch zum Ersatzerben eingesetztes Kind das Erbe ausschlägt, um damit die eigene gesetzliche Erbfolge herbeizuführen. Eine Genehmigung ist auch erforderlich, wenn ein Elternteil die infolge seiner eigenen Ausschlagung mehreren Kindern angefallene Erbschaft für einzelne Kinder ausschlägt, für eines der Kinder aber annimmt. Denn der Elternteil handelt hier, um die Erbschaft in eine bestimmte Richtung zu lenken. Dies aber soll der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. (OLG Naumburg, 3 WF 194/06).

    Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

    In unserer Kanzlei wird der Bereich des Erb- und Familienrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Norbert Bierbach.

    Sie erreichen Herrn RA Norbert Bierbach:

    Streifler & Kollegen
    z.Hd. RA Norbert Bierbach
    Oranienburger Straße 69
    10117 Berlin


    Telefon  030-278740 30
    Telefax ( 030-278740 59
    e-Mail
    bierbach@streifler.de

    Vcard Rechtsanwalt Bierbach vcard Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Rechtsberatung zu Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte





Artikel "Erbrecht: Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen" kommentieren

Letztes Update 02.08.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2009 | Seite drucken: Erbrecht: Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen | Seite einem Freund senden: Erbrecht: Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung eines Minderjährigen





Transportrecht: Logistische Mehrwertdienste – eine Haftungsfalle für Luftfrachtführer und Luftfrachtspediteure (31.12.2008)
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Andreas Krahl - Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuertermine im Monat Januar 2009 (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Geschäftsführer-Gehälter (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Steuerrecht: Betriebsveräußerung: Zur anschließenden Tätigkeit für den Erwerber (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Strafrecht: Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse (31.12.2008)
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin-Mitte