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Fahrverbot: Fahrverbot gegen Fahrzeughalter wegen Verletzung der Halterpflichten ist unzulässig
Rechtsberatung zum Verkehrsstrafrecht - Streifler & Kollegen Berlin Mitte
Voraussetzung für ein Fahrverbot ist nach dem
Straßenverkehrsgesetz, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit
unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines
Kraftfahrzeugführers begangen hat.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
(OLG) Hamm reicht dafür jedoch eine Verletzung von Halterpflichten nicht aus.
Die Richter hoben daher das gegen einen Spediteur erlassene Fahrverbot wieder
auf. Obwohl dessen Fahrzeuge mehrfach wegen Verkehrsunsicherheit aufgefallen
waren (defekte Reifen, Überladung, mangelhafte Bremsen etc.), könne der
Fahrzeughalter nur zu einer Geldbuße verurteilt werden. Ein Fahrverbot könne
nur gegen den Fahrzeugführer selbst erlassen werden, nicht aber gegen mögliche
Mitverantwortliche, die das Fahrzeug nicht geführt hätten (OLG Hamm, 4 Ss Owi
428/07).
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Letztes Update 26.10.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2008 |

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