Gewerblicher RSGewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Markenrecht - geistiges EigentumGewerblicher Rechtsschutz ist der klassische Sammelbegriff für geistige Schutzrechte. Dieser Rechtsbereich wird in erster Linie durch die technischen Schutzrechte, also das Patent und das Gebrauchsmuster geprägt. Der Vielseitigkeit menschlicher Ideen folgend geht diese Rechtsmaterie jedoch weit über den klassisch technischen Bereich hinaus. Auch die Ergebnisse menschlicher Kreativität aus anderen Bereichen wie etwa der Designentwicklung (Geschmacksmuster) fallen in dieses Spektrum, wobei bisweilen auch originär urheberrechtliche Themen zum Mittelpunkt der Beratung werden können. Die Beratung und Betreuung von Erfindern bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer technischen Entdeckungen im Rahmen des Arbeitnehmererfindergesetzes gewinnt angesichts der Tatsache, dass Erfindungen fast ausschließlich von Arbeitnehmern gemacht werden zunehmende Bedeutung. Von besonderer praktischer Relevanz und damit auch ein Schwerpunkt unseres Dezernats „Gewerblicher Rechtsschutz“ sind schließlich das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Markenrecht. Im Zuge eines sich fortlaufend verschärfenden Wettbewerbs und der Verbreitung des Internets gehören Rechtsverletzungen aus diesen Bereichen praktisch zur Tagesordnung. Wir beraten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zum Wettbewerbs- und Markenrecht. Im Zusammenhang mit technischen Schutzrechten sprich Patenten und Gebrauchsmustern greifen wir auf die kompetente Unterstützung unserer Kooperatinspartner zurück. In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Sebastian Nardone. Sie erreichen Herrn RA Sebastian Nardone: Geschmacksmuster Designschutz durch gemeinschaftsrechtliches Geschmacksmuster Markenrecht eBay haftet für gefälschte Rolex Aktuelle Gesetzgebung: Kampf der Produktpiraterie – Mehr Schutz für das geistige Eigentum "Fußball WM 2006" - die praktischen Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2006 (Az. I ZB 96/05 und I ZB 97/05) Wettbewerbsrecht Geschäftsbriefe: Fehlende Pflichtangabe nicht immer abmahnfähig Keine wettbewerbswidrige Kopplung zwischen Zinshöhe einer Bank und Ausgang eines Fußballturniers Wettbewerbsrecht: Bezeichnung als „Werbeware“ ist wettbewerbswidrig Werbung mit prozentualem Abschlag von „Mondpreis“ ist irreführende Werbung Keine Werbung. Sonst viel Ärger... Werbung für Handy-Klingeltöne wettbewerbswidrig Media Markt Mannheim wegen irreführender Werbung verurteilt |