Das Recht der neuen Medien, wie es auch gerne genannt wird, ist ein überaus spannendes weil neues Rechtsgebiet. Oft werden die Auswirkungen der neuen virtuellen Welt auf unser Leben und auch auf unser Rechtssystem stark unterschätzt. Oft wissen die Beteiligten auch gar nicht, wie die genaue Rechtslage denn eigentlich aussieht. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet schreitet die Rechtsprechung so rasant und mit oft überraschenden Urteilen voran. Und sogar der Gesetzgeber ist mit der überaus schnellen Entwicklung in diesem Bereich schon seit Jahren überfordert.
Da ist es gut, wenn Sie rechtlichen Beistand haben, der zum einen jung genug ist, um sich für diese Materie begeistern zu können und andererseits die gesamte Entwicklung und das Voranschreiten dieses Mediums in den letzten 10 Jahren genau beobachten konnte.
Nicht selten gibt es Anwälte oder Richter, die sich mit diesem Gebiet mangels Interesse und einer falsch verstanden Zurückhaltung wenig bis gar nicht auskennen, obwohl Sie meinen hier reglementieren zu müssen. Es entstehen so oft kuriose und grundlegend falsche Entscheidungen, die teilweise merkwürdige Folgen zeigen.
Das im deuschen Rechtsraum bekannteste und bei weitem missverstandendste Urteil dürfte hierbei das Urtel des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" sein. Nicht nur unzählige private Internetseiten, auch große kommerzielle Internetportale sahen sich auf einmal gezwungen einen entsprechenden Haftungsausschluss in ihr Impressum aufzunehmen.
Dabei hatte das genannte Urteil des LG Hamburg gravierende rechtliche Mängel und völlig unbegründete rechtliche Folgerungen. Zum anderen ist dieses Urteil auch nie rechtskräftig geworden, da die beiden Parteien sich in der Berufungsinstanz verglichen haben. Dem öffentlichen Bekanntheitsgrad und seiner weiten Verbreitung hat dieser Umstand offensichtlich jedoch wenig geschadet.
Dies sollte nur ein kleines Beispiel dafür sein, dass immer noch ein breites massives Unverständnis für dieses Medium vorherrscht und rechtliche Regelungen bisweilen willkürlich und wenig befriedigend erscheinen.
Sollten Sie Fragen haben bezüglich ihres Internetauftritts, wettbewerbsrechtlicher Verstösse oder Urheberrechsverletzungen, so haben Sie in uns einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner gefunden.
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