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Offene Immobilienfonds – Eine sicher geglaubte Anlageform im Kreuzfeuer der Kritik
Immobilienfonds der Deutsche Bank in Not (Rechtanwalt Sebastian Nardone)
Ratlosigkeit bei den Anlegern der Grundbesitz-Invest. Zum ersten Mal in der deutschen Wirtschaftsgeschichte hat nun die Deutsche Bank einen in Not geratenen Immobilienfonds vorübergehend geschlossen.
Am 20. April diesen Jahres bemerkte das Bundesministerium der Finanzen in seinem Konsultationspapier, dass es dem Wesen eines offenen Immobilienfonds entspreche, zur täglichen Rücknahme der Anteile verpflichtet zu sein. Solange die betreffende Kapitalanlagegesellschaft über ausreichende Nettozuflüsse verfüge sei dies unproblematisch. Problematisch würde es aber dann, wenn die liquiden Mittel infolge anhaltender Nettoabflüsse aufgebraucht wären. In diesem Zusammenhang sollten die Anwendungsvoraussetzungen des § 81 InvG u.U. modifiziert werden. Zur Verdeutlichung:
§ 81 InvG Aussetzung der Rücknahme
Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so kann die Kapitalanlagegesellschaft die Rückzahlung bis zum Ablauf einer in den Vertragsbedingungen festzusetzenden Frist verweigern, wenn die Bankguthaben und der Erlös der nach § 80 Abs. 1 angelegten Mittel zur Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen..( ).
Nach Ansicht des Bundesfinanzministerium sei der Entwicklung entgegenzuwirken, dass immer mehr Anleger durch die Möglichkeit des beliebigen Rückverkaufs die Liquidität der Fonds gefährdeten. Entsprechende Änderungsvorschläge zum Investmentgesetz, wie zum Beispiel die Einhaltung von Rücknameterminen und Rücknahmefristen, lagen bereits vor. Aus dieser Perspektive betrachtet, musste es früher oder später zu einer Aussetzung der Rücknahme kommen, wie nun geschehen im Fall der Deutschen Bank -Tochter Grundbesitz-Invest:
Anleger hatten seit Jahresbeginn mehr als 915 Mio. Euro aus dem noch 6,2 Mrd. Euro schweren Fonds abgezogen. Seit Oktober vergangenen Jahres addierten sich die Mittelabflüsse auf 1,45 Mrd. Euro. Um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquiditätsquote von fünf Prozent einzuhalten, musste das Fondsmanagement bereits Kredite aufnehmen. Die Zinszahlungen drücken nun zusätzlich auf die Rendite des überwiegend am schwachen deutschen Markt investierten Fonds. Im gerade abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die Wertentwicklung nur noch zwei Prozent.
Die Frage stellt sich, ob dieses Szenario die Aussetzung der Rücknahme notwendig machte. Tatsächlich ist es nämlich höchst fraglich, ob die Voraussetzungen des § 81 InvG vorliegend gegeben waren.
Dass es durchaus auch andere Wege aus der Krise gäbe zeigt sich am Beispiel des Deka Immobilienfonds. Als dieser vor einem Jahr ebenfalls in einen Liquiditätsengpass geriet, kaufte die Muttergesellschaft, die Deka Bank, den Anlegern die Anteile auf Wunsch ab und stützte den Fonds durch den Kauf einer Reihe von Immobilien, wie etwa den Frankfurter Büroturm Skyper.
Zu solchen Maßnahmen ist das Management der Deutschen Bank aber nicht bereit, wobei eine massive Rufschädigung offensichtlich bewusst in Kauf genommen wird. Anscheinend beabsichtigt die Deutsche Bank auf diese Weise das weniger attraktive Geschäft mit den offenen Immobilienfonds einfach wieder loszuwerden und sich anderen, rentableren Geschäften zuzuwenden - wohlgemerkt auf Kosten der Anleger.
Offensichtlich liegen nun Erwägungen seitens des Management der Deutschen Bank vor eventuellen Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung und rechtswidriger Rücknahmeaussetzung durch Entschädigungsangebote zuvorzukommen. Die weitere Entwicklung diesbezüglich bleibt abzuwarten.
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Letztes Update 02.08.2006 | Copyright© Dirk Streifler 2008 |

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