Onlinescheidung
Scheidung online | Aufhebung der Ehe | Rechtsanwalt Berlin-Mitte
Hier entsteht in Kürze ein neues Portal zur "Onlinescheidung".
Bereits an dieser Stelle der ausdrückliche Hinweis: Das Portal der Onlinescheidung dient zur vereinfachten Bearbeitung und ist nur dann für Sie geeignet, wenn Sie von Ihrem Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und Sie beide darüber einig sind, das Scheidungsverfahren einleiten zu wollen und auch über eine Regelung der Scheidungsfolgen einig sind.
Hinsichtlich der Scheidungsfolgen ist hier die Einigkeit über Fragen des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts, der Zahlung von Kindes- bzw. Ehegattenunterhalt sowie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat erforderlich.
Sofern zwischen den Ehegatten über einen dieser Punkte Streit besteht ist die Onlinescheidung nicht der richtige Weg. Vereinbaren Sie dann bitte einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch mit meinem Büro.
Das Formular zur Onlinescheidung und die Vollmacht werden hier alsbald für Sie bereit gestellt.
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Letztes Update 02.08.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2008 |

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