Der aus dem
englischen stammende Sammelbegriff „Public Private Partnership“steht für die Kooperation zwischen
öffentlicher Hand und privater Wirtschaft und für modernes und effizientes
Verwaltungshandeln. Ziel der Zusammenarbeit ist es durch die Nutzung privaten
Know-hows öffentliche Infrastrukturprojekte effektiver zu realisieren. Das
entscheidend neue Element von PPP ist derLebenszyklusansatz mit dem das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und
Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert wird.
Im deutschen wird PPP auch oft als ÖPP,öffentlich private Partnerschaft bezeichnet.
Öffentlich
private Partnerschaft (ÖPP)
Der Sammelbegriff ÖPP ist die
deutsche Variante von PPP - Public Private Partnership. Die Begriffe werden
synonym gebraucht. Inzwischen hat sich auch in Deutschland der Gebrauch des
englischen PPP-Begriffs etabliert.
Handlunsgmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte.
Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21 AufenthG - Rechtsberatung zum BIS - S&K Rechtsanwälte Berlin
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren - Rechtsberatung zum Strafrecht / Zivilrecht – Philipp Trempenau und RA Dirk Streifler – S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsreferendar Jacob Scheffen - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte