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Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG zu Schadensersatz verurteilt
Zum Urteil des Landgericht Ansbach vom 28.03.2007 (Az.: 3 O 259/06; 3 O 1685 / 05) Anlegerrecht- von RA Sebastian Nardone, LL.M. – Berlin
Die in Markdorf ansässige Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG wurde erfolgreich von getäuschten Anlegern in Anspruch genommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Anleger jedenfalls nicht ausreichend über Art und Risiko der Anlage aufgeklärt worden waren. Das Landgericht Ansbach folgt insofern konsequent der Rechtsprechung des BGH ( vgl. Urteil vom 21.03.2005 – Az. II ZR 140/03). Demnach kann die Aushändigung eines Emissionsprospekts eine sachgerechte Aufklärung jedenfalls dann nicht ersetzen, wenn der Prospekt erst anlässlich der Vertragsunterzeichnung übergeben wurde. Auch das Argument der Beklagten, der Anleger die zweiwöchige Widerrufsfrist zur ausführlichen Lektüre des Emissionsprospekts nutzen, wies das Gericht mit der Begründung zurück, dass diese Frist vor einem übereilten Vertragsschluss schützen solle und eben nicht zur Aufklärung nach Vertragsschluss genutzt werden solle. Auch entspreche die stille Gesellschaftsbeteiligung nicht dem konservativen Anlageziel der Kläger ( Die Kläger hatten die Anlage auf Anraten des Vermittlers als Ersatz für ihre gekündigte Kapitallebensversicherung abgeschlossen). Die von der Beklagten verwendeten „Aufklärungsbestätigungen“ könnten auch nicht den Nachweis erbringen, dass im Einzelfall eine ordnungsgemäße Beratung erfolgt sei.
Aufgrund dieser äußerst anlegerfreundlichen Haltung des LG Ansbach sollten Anleger aller Gesellschaften der Südwest Finanz Vermittlung die Einleitung rechtlicher Schritte in Betracht ziehen und die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage überprüfen lassen.
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Letztes Update 22.05.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2008 |

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