Sie befinden sich hier :
aktuelle Rechtsprechung » VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß
VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß
Rechtsanwalt Carsten Strasen - Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Die unterschiedlich strenge Kontrolle bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es akzeptiert damit, dass
-
nur bei Vergaben über dem Schwellenwert von fünf Mio. Euro schon während des Verfahrens gegen die beabsichtigte Vergabe an einen Konkurrenten Einwendungen erhoben werden können,
-
bei Vergaben unterhalb des Schwellenwerts nur im Nachhinein Schadenersatzklagen des nicht berücksichtigten Bieters möglich sind.
Das BVerfG begründet seine Entscheidung damit, dass es hinreichende Gründe für die Zweiteilung des Vergaberechts gebe. Aufträge der öffentlichen Hand unterhalb des Schwellenwerts seien ein Massenphänomen. Kontrollverfahren würden das Verfahren verteuern und verzögern. Deshalb sei es gerechtfertigt, bei Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts nur im Nachhinein Rechtsschutz über Schadenersatzansprüche zu gewähren (BVerfG, 1 BvR 1160/03).
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, so wenden Sie sich bitte an uns:
Streifler & Kollegen
RA Carsten Strasen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin
Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
Vcard Carsten Strasen 
Artikel "VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß" kommentieren
Letztes Update 27.02.2007 | Copyright© Dirk Streifler 2008 |

|
