Im Wirtschaftsstrafrecht beraten und vertreten wir Unternehmer und Mitarbeiter zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes, im Subventionsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht und im Insolvenzstrafrecht. Aber auch bei Betrugs- oder Untreuevorwürfe, einschließlich daraus folgender Verwaltungs- oder Zivilprozessverfahren können wir Sie unterstützen.
Im Strafrecht werden eigentlich nur natürliche Personen “verfolgt”.
In Wirtschaftsstrafsachen ist die Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnung, und die Sicherstellung der Beweismittel oder eine Beschlagnahme weniger die Ausnahme als die Regel. Insbesondere die Beschlagnahme der EDV, nebst Software und Datenbeständen, die Sicherstellung von Akten aktueller Geschäfte sind schwerwiegende Eingriffe, die auch Ihr Unternehmen gefährden können. Hinzu kommt, dass Wirtschaftsstrafsachen häufig mehrere Jahre benötigen, bis alle Vorwürfe rechtskräftig geklärt werden, was zum Teil schwerwiegende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens hat.
So dramatisch diese Dinge im Einzelnen für Ihr Unternehmen sein können, es geht vor allem um Ihre persönliche Integrität.
Als Beschuldigter steht Ihnen die Beiziehung eines Rechtsanwalt zu. Zögern Sie nicht, uns zu konsultieren. Gerade in der “Anfangsphase” ist es unerlässlich anhand der Ermittlungsakte nach zu vollziehen, aus welchen Umständen sich Vorwürfe ergeben und eine tragfähige Verteidigungsstrategien fest zu legen. Oftmals ergeben sich vollkommen legale Gestaltungsspielräume aus denen sich ergibt, dass keine Wirtschaftsstraftat vorliegt.
Bitte begehen Sie nicht den Fehler und machen widerlegbare Angaben, etwa im finanzgerichtlichem Verfahren um Vollstreckungen etc. zu verhindern. Vor allem vermeiden Sie so weit als möglich, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, wenn gleichzeitig Ermittlungen gegen Sie gerichtet sind. Auch das Finanzamt darf in solchen Fällen keine Zwangsmittel gegen Sie festsetzen.
Auch wenn Sie nicht unschuldig sind können wir Sie über etwaige Selbstanzeigen im Rahmen von drohenden oder bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren beraten.
Ein verfahrensbeendender “Deal” zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und in der Regel dem Gericht kann ebenfalls eine tragfähige Alternative darstellen.
In unserer Kanzlei wird dieser Bereich des Wirtschaftsrechts maßgeblich betreut von RA Dirk Streifler.
Handlunsgmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte.
Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - §21 AufenthG - Rechtsberatung zum BIS - S&K Rechtsanwälte Berlin